Das sagt die DGUV Regel 102-602, S. 61: Kinder müssen in jedem Bereich, auch beim Schlafen, durchgängig beaufsichtig werden.
Gefahr Durchgängige persönliche Aufsicht kann nicht immer gewährleistet werden.
Maßnahme: Babyphone Sollte eine durchgängige Aufsicht nicht immer möglich sein, können Babyphone ergänzend eingesetzt werden (Landesspezifische Vorgaben beachten).