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Elterngeld – die wichtigsten Informationen im Überblick!
Familie und Beruf, diese Kombination gilt in Deutschland nach wie vor als sehr problematisch. So wird der Wunsch nach einem Baby nicht selten zu Gunsten des Arbeitsplatzes in den Hintergrund gestellt und die Familie zwangsläufig zur Nebensache.
Durch das Elterngeld möchte die Bundesregierung ab Januar 2007 diese Situation entschärfen. Eltern sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, sich ihren Kinderwunsch ohne große finanzielle Einbußen zu erfüllen. Diese Lohnersatzleistung wird gezahlt, wenn Sie zugunsten der Erziehung ihres Kindes für einen bestimmten Zeitraum weniger arbeiten. Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld.
- Bezugsberechtigte: Elterngeld steht fast jedem zu (Erwerbstätigen, Beamten, Auszubildenden, Studenten, Selbstständigen, Arbeitslosen, Adoptiveltern usw.)
--> weitere Informationen zum Bezug von Elterngeld...
- Berechnungsgrundlage: gezahlt werden 67% des bisherigen Nettoeinkommens – jedoch mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro
--> weitere Informationen zur Berechnung des Elterngeldes...
- Bezugszeitraum: Elterngeld wird maximal 12 Monate, bzw. 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile abwechselnd zu Hause bleiben
--> weitere Informationen zur Zahlungsdauer des Elterngeldes...
- Mehrlingsgeburten: bei der Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld pauschal um 300 Euro und folglich bei Drillingen um weitere 300 Euro
--> weitere Informationen zum Zuschuss bei Mehrlingsgeburten...
- Geschwisterbonus: wird innerhalb von 3 Jahren ein weiters Kind geboren, erhöht sich das Elterngeld um 10% bzw. mindestens 75 Euro im Monat
--> weitere Informationen zum Zuschuss bei Geschwistern...
- Anrechnung auf Einkommenssteuer: das Elterngeld selbst ist steuerfrei, jedoch wird es dem tatsächlich zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet - wodurch sich der Steuersatz des arbeitenden Elternteiles erhöht
- Antragstellung: das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Behörde (bisherige Erziehungsgeldstelle bei Jugend- und Vorsorgeämtern) beantragt werden - gezahlt wird es maximal 3 Monate rückwirkend
| Weitere Informationen zum Thema Elterngeld finden Sie bei der Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (www.bmfsfj.de) - Alle Angaben ohne Gewähr. |
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