Frühgeburt

„Ein Kind das wirklich kommen will ist nicht aufzuhalten. Egal in welcher Woche.“
Erfahrung einer Hebamme

Immer wieder sieht man Bilder von Frühchen – den zu früh auf die Welt gekommenen Kindern. Noch feingliedriger als „normal geborene“ Babys. Die Augen geschlossen und versunken, als ob sie noch ganz woanders wären. Das sollten sie eigentlich auch sein. Im Bauch ihrer Mutter. Aber manche Babys sind nicht aufzuhalten oder müssen aus gesundheitlichen Gründen früher geholt werden.

Zu den Frühgeburten zählen alle Kinder, welche vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Kinder die sogar schon vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche geboren werden bezeichnet man als frühe Frühgeburten.

Frühchen benötigen besonders viel Aufmerksamkeit

Begünstigt wird eine Frühgeburt, unter anderem, durch das Alter der Mutter – unter 18 und über 38 Jahre –, durch Diabetes, akute Infektionen und starke physische sowie psychische Probleme. Auch bei Mehrlingen kommt es oft zu einer Frühgeburt, bei Gestose-Frauen und ebenso bei Frauen, die schon einmal eine Frühgeburt hatten.

Angekündigt wird eine Frühgeburt meist durch vorzeitige Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung. Gerade wenn diese Schmerzen so früh auftreten, lassen sie sich manchmal schwer als Wehen identifizieren. Wenn Sie Schmerzen haben, die immer wieder kommen und gehen oder Ihr Bauch ständig hart wird, sollten Sie zu Ihrer Hebamme oder Ihren Frauenarzt gehen.

Im Falle von Anzeichen für eine Frühgeburt wird meist Bettruhe angeordnet und ein Wehen hemmendes Medikament gegeben – oft auch stationär über Infusionen. Kann man Ihr Baby dann doch nicht mehr länger aufhalten, wird versucht es so schonend wie möglich auf die Welt zu bringen.

Frühe Frühgeburten müssen dann stark aufgepäppelt werden, da Ihre Organe noch nicht voll ausgereift sind. Frühchen, die zwischen Ende der 32. bis Ende der 37. Schwangerschaftswoche geboren worden sind, müssen vor allem gewärmt werden und können ihren Blutzucker noch nicht halten.

Wenn Ihr Kind zu früh auf die Welt kommt, also vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche und das Gewicht weniger als 2500 g beträgt oder es noch nicht voll ausgereift ist, haben Sie einen besonderen Mutterschutz. Anstatt 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt Ihres Kindes, haben Sie dann Anspruch auf 12 Wochen.


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